Verwertbarkeit der Ergebnisse bei Geschwindigkeitskontrollen
"Blitzer" sind natürlich notwendig. Die Akzeptanz sinkt mit dem Eindruck, dass sie, an Ort und Zeit der Aufstellung gemessen, weniger der Verkehrssicherheit dienen, sondern vielmehr eine willkommene Einnahmequelle für die dauer-leeren Staatskassen ergeben.
Die Hausverwaltung lädt u.a. zur Eigentümerversammlung ein und leitet diese.
Was aber, wenn dabei Fehler unterlaufen die zu einem anfechtbaren Beschluss führen? Unter welchen Voraussetzungen haftet die Verwaltung auf Schadensersatz?